DSGVO gilt ab dem 25.05.2018 auch für Butenplöner

Ab dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dabei geht es um den Schutz der Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Neben Unternehmen und Behörden, betrifft sie auch Vereine.

Dadurch ergibt sich für die Mitgliedschaft in einem Verein, dass dieser bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss. Folglich müssen wir unsere Vereinigung DSGVO-fit machen.

Das Thema Datenschutz ist nicht für uns nicht neu und spielt bei den Butenplönern seit jeher eine große Rolle. So ist zum Beispiel in unserer Satzung verankert, daß Mitgliederlisten nicht an vereinsfremde Dritte ausgehändigt und/oder weitergegeben werden dürfen. Daran halten wir uns strikt.

Außerdem haben alle im Team, die regelmäßig mit Mitgliederdaten arbeiten, freiwillig eine sog. “Verpflichtung auf das Datengeheimnis” unterschrieben. Damit gewährleisten wir bei den Butenplönern einen vertrauenswürdigen und gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Mitglieder.

Die Datenschutz-Grundverordnung wird zum einen bis dahin geltende deutsche Gesetze ablösen und zum anderen weitere, teilweise komplett neue Verpflichtungen mit sich bringen. Aufgrund der Komplexität haben wir uns einen Anwalt gesucht, der sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Datenschutz und Internetrecht auskennt.

Jetzt braucht es noch ein wenig Zeit, um alles alles DSGVO-konform zu machen. Danach werden wir dann auch endlich den lang angekündigten Mitgliederbereich freischalten. Wir bitte Euch um Geduld.

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