Neu bei den Butenplönern: Partnermitgliedschaft

Viele unserer Mitglieder haben ihre/n Partner/in bereits in der Schule, (kurz) danach oder sogar über die Vereinigung z.B. bei Ehemaligentreffen kennen und lieben gelernt. Daher gibt es viele Butenplöner, die miteinander verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Bei einigen ist nur einer der beiden Partner Mitglied bei den Butenplönern, führt aber den anderen mit Namen im Zusatz seiner Kontaktdaten. Bei anderen Paaren sind beide Mitglied der Vereinigung.

Grund für uns, eine Partnermitgliedschaft zu einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag einzuführen:

Ab sofort können ordentliche Mitglieder nach §4 Abs. 2 der Satzung, die als Ehepaar (oder gleichgestellte Partnerschaft) mit gemeinsamen Wohnsitz leben, den Antrag auf diese Mitglied­sart stellen.

Partnermitgliedschaft im Überblick:

  • Gemeinsamer Mitgliedsbeirag von 45,- EUR (statt 2 x 30,- EUR).
  • Beide genießen alle Vorteile der Mitgliedschaft, gelten aber als ein Mitglied.
  • Beide haben auf der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
  • Mitgliedschaft endet mit Austritt oder Tod einer der beiden Partner. Dann automatische Weiterführung des anderen als ordentliches Mitglied.

Interesse? Dann melde Dich noch heute an und werde Teil unserer großartigen Gemeinschaft!
Du hast noch Fragen? Dann hilft Dir unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

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