Wusstest Du…? Unsere Partnermitgliedschaft

Wusstest Du…? Unsere Partnermitgliedschaft

Viele unserer Mitglieder haben ihre/n Partner/in bereits in der Schule, danach oder sogar über die Vereinigung z.B. bei Ehemaligentreffen kennen und lieben gelernt. Daher gibt es viele Butenplöner, die miteinander verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Bei vielen ist nur einer der beiden Partner Mitglied bei den Butenplönern, führt aber den anderen mit Namen im Zusatz seiner Kontaktdaten. Bei anderen Paaren sind beide zahlende Mitglieder der Vereinigung.

Grund für uns, eine Partnermitgliedschaft zu einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag einzuführen:

Seit 2018 können ordentliche Mitglieder nach §4 Abs. 2 der Satzung, die als Ehepaar (oder gleichgestellte Partnerschaft) mit gemeinsamen Wohnsitz leben, den Antrag auf diese Mitglied­sart stellen und damit Geld sparen.

Partnermitgliedschaft im Überblick:

  • Gemeinsamer Mitgliedsbeirag von 45,- EUR (statt 2 x 30,- EUR).
  • Beide genießen alle Vorteile der Mitgliedschaft, gelten aber als ein Mitglied.
  • Beide haben auf der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
  • Mitgliedschaft endet mit Austritt oder Tod einer der beiden Partner. Dann automatische Weiterführung des anderen als ordentliches Mitglied.

Interesse oder Fragen? Dann wende Dich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Neu bei den Butenplönern: Partnermitgliedschaft

Neu bei den Butenplönern: Partnermitgliedschaft

Viele unserer Mitglieder haben ihre/n Partner/in bereits in der Schule, (kurz) danach oder sogar über die Vereinigung z.B. bei Ehemaligentreffen kennen und lieben gelernt. Daher gibt es viele Butenplöner, die miteinander verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Bei einigen ist nur einer der beiden Partner Mitglied bei den Butenplönern, führt aber den anderen mit Namen im Zusatz seiner Kontaktdaten. Bei anderen Paaren sind beide Mitglied der Vereinigung.

Grund für uns, eine Partnermitgliedschaft zu einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag einzuführen:

Ab sofort können ordentliche Mitglieder nach §4 Abs. 2 der Satzung, die als Ehepaar (oder gleichgestellte Partnerschaft) mit gemeinsamen Wohnsitz leben, den Antrag auf diese Mitglied­sart stellen.

Partnermitgliedschaft im Überblick:

  • Gemeinsamer Mitgliedsbeirag von 45,- EUR (statt 2 x 30,- EUR).
  • Beide genießen alle Vorteile der Mitgliedschaft, gelten aber als ein Mitglied.
  • Beide haben auf der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
  • Mitgliedschaft endet mit Austritt oder Tod einer der beiden Partner. Dann automatische Weiterführung des anderen als ordentliches Mitglied.

Interesse? Dann melde Dich noch heute an und werde Teil unserer großartigen Gemeinschaft!
Du hast noch Fragen? Dann hilft Dir unsere Geschäftsstelle gerne weiter.

Zwei neue Mitgliedsarten auf der MV 2018 eingeführt

Zwei neue Mitgliedsarten auf der MV 2018 eingeführt

Auf der Mitgliederversammlung am 08.09.2018 wurde dem Vorschlag des Vorstands der Butenplöner stattgegeben und zwei neue Mitgliedsarten eingeführt:

  • Partnermitgliedschaft für Mitglieder, die als Ehepaar oder gleichgestellte Partnerschaft leben.
  • Fördermitgliedschaft für diejenigen, die den Verein finanziell unterstützen möchten, aber keine Ehemalige der Schule oder des früheren Internats sind.

Damit bieten wir nun insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten an, sich mit den Butenplönern zu verbinden und ihre Vereinszwecke zu fördern und zu unterstützen:

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