1951 von ehemaligen Schülern des Plöner Internats gegründet, bildet sie den Zusammenschluß ehemaliger Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter des Gymnasium Schloss Plön sowie des früheren Internats.
Unsere Vereinigung ist ein vom Steuerrecht anerkannter gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und auch Spenden an uns können daher steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Beträgen bis zu 200,- EUR reicht dafür der Kontoauszug aus. Für darüber hinausgehende Zuwendungen stellt unsere Geschäftsstelle gerne eine entsprechende Bestätigung aus.
Wer noch nie Butenplöner gewesen ist, kann ein Jahr lang kostenfrei neues Mitglied werden! Dafür einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und an unsere Geschäftsführung schicken. Und schon greifen Deine Vorteile ein Jahr lang für lau:
✔️ Mitglied einer starken Gemeinschaft mit regelmäßigen Treffen.
✔️ Zugriff auf ein weltweites Netzwerk mit über 800 Mitgliedern in 22 Ländern.
✔️ Bis zum vollendeten 28. Lebensjahr gilt der „U29“-Mitgliedsbeitrag von nur 15 EUR.
✔️ Mitgestalten und Mitbestimmen auf der Mitgliederversammlung.
✔️ Zugang zum Mitgliederbereich der Homepage und Butenplöner Gruppe bei Facebook.
✔️ Unterstützung bei Deinen Jahrgangs- und Jubiläumstreffen.
✔️ Ermäßigter Eintrittspreis zum Butenplönerfest.
✔️ Erhalt des Newsletters und der Printausgabe “Der Scheinwerfer”.
✔️ Gutes Gefühl, nachfolgende Schülergenerationen aktiv zu unterstützen.
Melde Dich jetzt an und werde noch heute Teil dieser großartigen Gemeinschaft. Noch Fragen? Unsere Geschäftsstelle hilft Dir gerne weiter.
Viele (Ehe)Partner unserer Mitglieder sind fester Teil unserer Treffen und damit unserer Vereinigung. Bislang konnten sie aber keine Butenplöner werden, da sie keine Ehemaligen des Gymnasium Schloss Plön oder früheren Internats sind.
Grund für uns, eine Fördermitgliedschaft einzuführen.
Damit haben Einzelpersonen und auch Unternehmen bzw. Organisationen die Möglichkeit, auch als nicht ehemalige Schüler, Lehrer oder Angestelle Butenplöner zu werden und die Vereinigung finanziell zu unterstützen.
Alle Vorteile einer ordentlichen Mitgliedschaft bis auf Stimm- und/oder Wahlrecht (aktiv/passiv) auf der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich voll absetzbar.
Interesse? Dann melde Dich heute an und werde Teil unserer großartigen Gemeinschaft! Du hast noch Fragen? Dann hilft Dir unsere Geschäftsstelle gerne weiter.
Viele unserer Mitglieder haben ihre/n Partner/in bereits in der Schule, danach oder sogar über die Vereinigung z.B. bei Ehemaligentreffen kennen und lieben gelernt. Daher gibt es viele Butenplöner, die miteinander verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Bei vielen ist nur einer der beiden Partner Mitglied bei den Butenplönern, führt aber den anderen mit Namen im Zusatz seiner Kontaktdaten. Bei anderen Paaren sind beide zahlende Mitglieder der Vereinigung.
Grund für uns, eine Partnermitgliedschaft zu einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag einzuführen:
Seit 2018 können ordentliche Mitglieder nach §4 Abs. 2 der Satzung, die als Ehepaar (oder gleichgestellte Partnerschaft) mit gemeinsamen Wohnsitz leben, den Antrag auf diese Mitgliedsart stellen und damit Geld sparen.
Partnermitgliedschaft im Überblick:
Gemeinsamer Mitgliedsbeirag von 45,- EUR (statt 2 x 30,- EUR).
Beide genießen alle Vorteile der Mitgliedschaft, gelten aber als ein Mitglied.
Beide haben auf der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
Mitgliedschaft endet mit Austritt oder Tod einer der beiden Partner. Dann automatische Weiterführung des anderen als ordentliches Mitglied.
Interesse oder Fragen? Dann wende Dich bitte an unsere Geschäftsstelle.