Viele unserer Mitglieder haben ihre/n Partner/in bereits in der Schule, danach oder sogar über die Vereinigung z.B. bei Ehemaligentreffen kennen und lieben gelernt. Daher gibt es viele Butenplöner, die miteinander verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Bei vielen ist nur einer der beiden Partner Mitglied bei den Butenplönern, führt aber den anderen mit Namen im Zusatz seiner Kontaktdaten. Bei anderen Paaren sind beide zahlende Mitglieder der Vereinigung.
Grund für uns, eine Partnermitgliedschaft zu einem vergünstigten Mitgliedsbeitrag einzuführen:
Seit 2018 können ordentliche Mitglieder nach §4 Abs. 2 der Satzung, die als Ehepaar (oder gleichgestellte Partnerschaft) mit gemeinsamen Wohnsitz leben, den Antrag auf diese Mitgliedsart stellen und damit Geld sparen.
Partnermitgliedschaft im Überblick:
- Gemeinsamer Mitgliedsbeirag von 45,- EUR (statt 2 x 30,- EUR).
- Beide genießen alle Vorteile der Mitgliedschaft, gelten aber als ein Mitglied.
- Beide haben auf der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
- Mitgliedschaft endet mit Austritt oder Tod einer der beiden Partner. Dann automatische Weiterführung des anderen als ordentliches Mitglied.
Interesse oder Fragen? Dann wende Dich bitte an unsere Geschäftsstelle.