Ab dem 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Neben Unternehmen und Behörden, die, in welcher Form auch immer, mit personenbezogenen Daten umgehen, betrifft sie auch Vereine. Denn diese speichern und verarbeiten auch personenbezogene Daten von EU-Bürgern.
Wir müssen daher unseren Verein DSGVO-fit machen und suchen einen Rechtsanwalt bzw. Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig mit Datenschutzrecht auskennt und im Internetrecht spezialisiert ist.




