Ab dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dabei geht es um den Schutz der Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Neben Unternehmen und Behörden, betrifft sie auch Vereine.
Dadurch ergibt sich für die Mitgliedschaft in einem Verein, dass dieser bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss.