Bitte keine Mitgliederdaten an Dritte weitergeben

Bitte keine Mitgliederdaten an Dritte weitergeben

Als Ehemaligenverein ist es u.a. unser Zweck und Ziel, dass unsere Mitglieder ihre Daten untereinander austauschen und in Kontakt treten können. Somit ist eine Herausgabe von Mitgliederlisten an Mitglieder der Vereinigung datenschutzrechtlich möglich.

Hierbei achten wir sehr genau auf den Schutz der personenbezogenen Daten. Zum einen hat natürlich jeder Butenplöner die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Zum anderen haben wir schon seit vielen Jahren in unserer Satzung festgehalten, daß Mitgliederlisten ausschließlich unseren Mitglieder und keinem Vereinsfremden, auch nicht auszugsweise, zur Verfügung gestellt werden dürfen (vergl.

DSGVO gilt ab dem 25.05.2018 auch für Butenplöner

DSGVO gilt ab dem 25.05.2018 auch für Butenplöner

Ab dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Dabei geht es um den Schutz der Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Neben Unternehmen und Behörden, betrifft sie auch Vereine.

Dadurch ergibt sich für die Mitgliedschaft in einem Verein, dass dieser bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss.

Suchen Fachanwalt für Datenschutzrecht/Internetrecht

Suchen Fachanwalt für Datenschutzrecht/Internetrecht

Ab dem 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Neben Unternehmen und Behörden, die, in welcher Form auch immer, mit personenbezogenen Daten umgehen, betrifft sie auch Vereine. Denn diese speichern und verarbeiten auch personenbezogene Daten von EU-Bürgern.

Wir müssen daher unseren Verein DSGVO-fit machen und suchen einen Rechtsanwalt bzw. Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig mit Datenschutzrecht auskennt und im Internetrecht spezialisiert ist.

Datenschutz bei den Butenplönern

Datenschutz bei den Butenplönern

Wir nehmen das Thema Datenschutz bei uns Butenplönern sehr ernst. So ist zum Beispiel seit langem in unserer Satzung verankert, daß Mitgliederlisten nicht an vereinsfremde Personen ausgehändigt und/oder weitergegeben werden dürfen.

Trotzdem sind wir jetzt noch einen Schritt weitergegangen: Unsere Geschäftsführung und alle Vorstandsmitglieder, die regelmäßig mit Daten unserer Mitglieder arbeiten, haben freiwillig eine sog. “Verpflichtung auf das Datengeheimnis” unterschrieben.

Darin erkennen diese Personen schriftlich an, daß ihnen das unbefugte Erheben, Verarbeiten oder Nutzen von personenbezogenen Daten untersagt ist, diese Verpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für den Verein fortbesteht und Verstöße dagegen mit empfindlichen Strafen geahndet werden können.

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